Unglaublich aber wahr: Der schwangere Mann
Der 36-jährige Sanju Bhagat lässt sich mit einem ungewöhnlich dicken Bauch in ein Krankenhaus einliefern, doch als die Ärzte ihn aufschneiden, überkommt sie der blanke Horror: In seinem Körper befindet sich ein zweiter Mensch.
http://www.welt.de/vermischtes/article705925/Unglaublich_aber_wahr_Der_schwangere_Mann.html
Der legendaere BTX-Hack als Video:
http://www.yigg.de/20425
Sonntag, 30. März 2008
Der schwangere Mann und der BTX-Hack
Samstag, 29. März 2008
Miss Landmine 2008
Es gibt schon bizarre Wettbewerbe - Miss Landmine in Angola ist so einer. Teilnehmen darf nur der durch eine Landmine verstuemmelt wurde. Der Gewinn? Eine Prothese. Mehr unter: http://www.miss-landmine.org/
Mittwoch, 26. März 2008
Urheberrecht: Offentliches Singen von "Happy Birthday" kann teuer werden!
gerade gefunden auf http://www.kresstech.de/Archiv/2006/news11_06.htm [ist zwar schoen aelter, aber dennoch zeigt es wieder sehr schoen wie man alles ins Absurde fuehren kann..]:
[..] Peter Coroneos, Vorsitzender der Internet Industry Association (IIA) verweist als Beispiel auf das Lied "Happy Birthday", welches in Australien noch bis 2030 urheberrechtlich geschützt ist. So würde das öffentliche Singen dieses Liedes bereits eine Straftat darstellen, wenn Unbeteiligte es hören könnten. "Nach dem Gesetzentwurf ist das eine ungenehmigte öffentliche Aufführung, und die steht unter Strafe", führt Coroneos aus. Der Gesetzesentwurf würde dafür eine Strafgebühr von 1.320 Australische Dollar (ca. 800 Euro) vorsehen. "Wenn sie davon noch ein Video drehen, riskieren sie eine weitere Strafe für den Besitz eines Gerätes, mit dem sich unzulässige Kopien herstellen lassen. Sollten sie das Video dann noch ins Internet stellen, damit andere es sehen können, ist das illegale Verbreitung, die ebenfalls mit bis zu 1.320,- Australischen Dollar Strafe bewehrt ist. Alles in allem kommen dafür bis zu 3.690 Australische Dollar Strafzahlungen zusammen", so Coroneos. [..]
[..] Peter Coroneos, Vorsitzender der Internet Industry Association (IIA) verweist als Beispiel auf das Lied "Happy Birthday", welches in Australien noch bis 2030 urheberrechtlich geschützt ist. So würde das öffentliche Singen dieses Liedes bereits eine Straftat darstellen, wenn Unbeteiligte es hören könnten. "Nach dem Gesetzentwurf ist das eine ungenehmigte öffentliche Aufführung, und die steht unter Strafe", führt Coroneos aus. Der Gesetzesentwurf würde dafür eine Strafgebühr von 1.320 Australische Dollar (ca. 800 Euro) vorsehen. "Wenn sie davon noch ein Video drehen, riskieren sie eine weitere Strafe für den Besitz eines Gerätes, mit dem sich unzulässige Kopien herstellen lassen. Sollten sie das Video dann noch ins Internet stellen, damit andere es sehen können, ist das illegale Verbreitung, die ebenfalls mit bis zu 1.320,- Australischen Dollar Strafe bewehrt ist. Alles in allem kommen dafür bis zu 3.690 Australische Dollar Strafzahlungen zusammen", so Coroneos. [..]
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