Letzten Freitag verstaendigte ein Taxifahrer die Polizei in Fellbach darueber, dass zwei Fahrgaeste sein Taxi "vollgepupst" haetten. Die Maenner gaben an, nach Besuch des Cannstatter Volksfest in das Taxi eingestiegen zu sein - es habe sich dann "ein Wind geloest". Nun sieht der Gesetzgeber aber nichts gegen das "Vollpupsen" von Taxis vor, also liegt auch keine strafbare Handlung vor, d.h. die Polizei musste wieder abrucken. Die zwei Fahrgaeste wurden des Taxis zwar verwiesen, aber der Taxifahrer duerfte wohl noch eine Zeitlang von deren Methan-Absorbationen verfolgt worden sein.