gerade gefunden auf http://www.kresstech.de/Archiv/2006/news11_06.htm [ist zwar schoen aelter, aber dennoch zeigt es wieder sehr schoen wie man alles ins Absurde fuehren kann..]:
[..] Peter Coroneos, Vorsitzender der Internet Industry Association (IIA) verweist als Beispiel auf das Lied "Happy Birthday", welches in Australien noch bis 2030 urheberrechtlich geschützt ist. So würde das öffentliche Singen dieses Liedes bereits eine Straftat darstellen, wenn Unbeteiligte es hören könnten. "Nach dem Gesetzentwurf ist das eine ungenehmigte öffentliche Aufführung, und die steht unter Strafe", führt Coroneos aus. Der Gesetzesentwurf würde dafür eine Strafgebühr von 1.320 Australische Dollar (ca. 800 Euro) vorsehen. "Wenn sie davon noch ein Video drehen, riskieren sie eine weitere Strafe für den Besitz eines Gerätes, mit dem sich unzulässige Kopien herstellen lassen. Sollten sie das Video dann noch ins Internet stellen, damit andere es sehen können, ist das illegale Verbreitung, die ebenfalls mit bis zu 1.320,- Australischen Dollar Strafe bewehrt ist. Alles in allem kommen dafür bis zu 3.690 Australische Dollar Strafzahlungen zusammen", so Coroneos. [..]
Mittwoch, 26. März 2008
Urheberrecht: Offentliches Singen von "Happy Birthday" kann teuer werden!
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