Hinrichtungsmethoden .
 . AIRPORT1 HOMEPAGE TODESSTRAFE INTERNATIONAL . 


Im wesentlichen gibt es 7 Hinrichtungsmethoden (blaue Punkte), die im folgenden ausführlich behandelt werden.

 . Grausamkeit der Todesstrafe

 . Strang
 . Exekution
 . Elektrischer Stuhl
 . Gaskammer
 . Injektion
 . Enthaupten
 . Steinigung

 . Warten auf die Hinrichtung
 . Ritual der Hinrichtung
 . Auswirkung der Todesstrafe
     auf andere Personen

WARNUNG: Der hier vorliegende Text ist etwas länger... Je nach Umgebung ist evtl. ein Ausdruck oder Offline-Lesen sinnvoll.


Grausamkeit der Todesstrafe .

Die Vollstreckung eines Todesurteils durch den Staat bedeutet, daß der Staat genau die Handlung vornimmt, die das Gesetz strengstens verurteilt. Alle Rechtssysteme der Welt bedrohen die vorsätzliche Tötung mit schwersten Strafen. Es gibt jedoch keine Tötung, die so vorsätzlich oder kaltblütig geschieht wie eine Hinrichtung. Und ebenso wie es nicht möglich ist, ein Todesstrafensystem ohne Willkür, Diskriminierung oder Irrtümer zu schaffen, ist es unmöglich, eine Hinrichtungsmethode zu finden, die nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend ist.

Eine Hinrichtung bedeutet -- ähnlich wie die physische Folter -- einen vorsätzlichen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Gefangenen. Heutzutage gelangen im wesentlichen sieben Hinrichtungsmethoden zur Anwendung. Erhängen und Erschießen sind am weitesten verbreitet. In 78 Ländern ist die Hinrichtung durch den Strang vorgesehen, in 86 Staaten werden Todesurteile durch Erschießen vollstreckt. Dort, wo beide Methoden gesetzlich verankert sind, ist Erschießen oft für in Kriegszeiten begangene Verbrechen oder für von Militärgerichten verhängte Todesurteile vorgesehen. Die Zahlen beinhalten auch Länder, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, in denen sie jedoch nicht mehr angewandt wird.

Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl, in der Gaskammer und durch tödliche Giftinjektion sind nur in den USA vorgesehen, wobei sich die angewandte Methode von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheidet. In fünf Ländern ist nach islamischem Recht der Vollzug der Todesstrafe durch Enthaupten mit einem Schwert, in sieben Ländern für Verstöße gegen Sexualvorschriften durch Steinigung vorgeschrieben. Im letzten Jahrzehnt sind diese Methoden jedoch nur in einigen Staaten angewandt worden. Die Volksrepublik Kongo und Belgien sehen als Hinrichtungsmethode immer noch die Guillotine vor. In der Praxis findet sie jedoch keine Anwendung mehr.

Gelegentlich wird auch über andere Hinrichtungsmethoden berichtet. So hieß es im Oktober 1987 in der iranischen Presse, drei Gefangene seien hingerichtet worden, indem man sie von einer Klippe gestoßen habe. Die drei sollen vor die Alternative gestellt worden sein, von Steinen zermalmt, enthauptet oder auf die von ihnen gewählte Methode hingerichtet zu werden.


Strang .

Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt, und es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewußtlosigkeit und Tod des Opfers treten durch Verletzung der Wirbelsäule ein, oder der Gefangene erleidet den Erstickungstod.

1888 berichtete ein offizielles britisches Komitee, das beauftragt worden war, Möglichkeiten einer geziemenden Art der Hinrichtung zu prüfen, über Methoden, die einen schnellen und schmerzlosen Tod durch Ausrenkung der Wirbelsäule gewährleisten, ohne daß das Opfer enthauptet wird. Die heute in vielen Ländern angewandte moderne Form des Erhängens basiert auf den Empfehlungen dieses Ausschusses. Zuerst legt man einen Strick um den Hals des Verurteilten und zieht ihn zusammen, dann wird eine unter dem Opfer befindliche Falltür geöffnet. Die Fallhöhe hängt von der Länge des Strickes ab, die entsprechend der Größe und dem Gewicht des zum Tode Verurteilten berechnet wird und so bemessen sein muß, daß das Genick gebrochen, nicht aber der Kopf abgetrennt wird.

Diese Art der Hinrichtung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Kenntnissen seitens des Henkers, der in der Lage sein muß, die Länge des Strickes so zu berechnen, daß der Fall des Körpers zu einem schnellen Tod führt.

Die Königliche Kommission über die Todesstrafe im Vereinigten Königreich überprüfte verschiedene Hinrichtungsmethoden auf ihre Menschlichkeit, Zuverlässigkeit und Schicklichkeit und kam dabei zu dem Ergebnis, daß die Hinrichtung durch den Strang -- die damals übliche Form der Hinrichtung im Vereinigten Königreich -- beibehalten werden sollte. Die Autopsie von 58 Hinrichtungsopfern habe gezeigt, daß die wirklichen Todesursachen Brüche des Halswirbels mit Zerreißungen oder Quetschungen der Wirbelsäule gewesen seien. Die Kommission kam zu dem Schluß daß derartige Brüche eine sofortige Bewußtlosigkeit zur Folge haben und eine spätere Wiedererlangung des Bewußtseins ausgeschlossen ist, da keine Atemmöglichkeit mehr besteht.

Ob ein Hinrichtungsopfer das Bewußtsein durch eine Schädigung des Rückgrats direkt oder langsam durch Strangulierung verliert, hängt jedoch von der angewandten Methode ab. Das Leiden des Opfers kann sich durch eine Fehlberechnung des Henkers oder durch unvorhergesehene Zwischenfälle bei der Hinrichtung verlängern.

Bevor man im 19. Jahrhundert den modernen Galgen entwickelte, starben die zum Tode durch den Strang Verurteilten einen langsamen und grausamen Tod durch Erdrosselung. Die alte, langsame Hinrichtungsmethode wird auch heute noch in einigen Ländern angewandt.

Die Verurteilten werden dabei an einem um ihren Hals befestigten Strick hochgezogen, oder die Fallhöhe ist viel zu gering. amnesty international hat in den letzten zehn Jahren Berichte über derartige Hinrichtungen aus Iran und Libyen erhalten.

Auch bei der Anwendung der neuen Methode starben die Opfer bisweilen erst, nachdem die Wärter sie an den Beinen nach unten gezogen hatten. Selbst wenn der Gefangene bereits bewußtlos ist, kann sein Körper noch krampfartig zucken und das Herz für einige Minuten weiterschlagen.

Als ein zum Tode durch den Strang verurteilter thailändischer Bauarbeiter am 16. November 1981 in Kuwait kurz vor seiner Hinrichtung in die schaulustige Menge blickte, zeigte sein Gesicht für einen Moment seine ganze Fassungslosigkeit, Angst und Verzweiflung, berichtete die Zeitung Arab Times. Sein Todeskampf dauerte mehr als neun Minuten, da -- wie die ärztlichen Berichte später ergaben -- sein Gewicht nicht ausgereicht hatte, ihm beim Fall das Genick zu brechen. Er starb durch Ersticken. Seit 1985 sind in Kuwait keine öffentlichen Hinrichtungen mehr vollzogen worden.


Exekution .

Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Das Hinrichtungsopfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzens, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten.

Eine gezielte Kugel in den Kopf hätte die sofortige Bewußtlosigkeit zur Folge. Der Vorgang dauert jedoch länger, wenn die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando vollzogen wird, da die Soldaten aus einer größeren Entfernung und daher mit geringerer Genauigkeit schießen und möglicherweise angewiesen sind, auf den Rumpf zu zielen, der leichter zu treffen ist als der Kopf.

Die Königliche Kommission im Vereinigten Königreich hat dieses Problem bei der Überprüfung verschiedener, in Großbritannien möglicherweise anwendbarer Hinrichtungsmethoden erkannt und erklärt, die Exekution durch ein Erschießungskommando sei nicht annehmbar; zum einen mache sie eine Vielzahl von Vollstreckern notwendig, und zum anderen fehle ihr bereits das Mindesterfordernis einer wirksamen Methode -- nämlich die Gewißheit, daß der sofortige Tod verursacht wird.

Während selbst bei normalen Hinrichtungen durch ein Erschießungskommando die Möglichkeit besteht, daß die zum Tode Verurteilten nach dem ersten Schuß noch bei Bewußtsein sind, dienten einige Hinrichtungen dem Zweck, die Qualen der Opfer noch zu verlängern.

Im Juli 1986 hieß es in Berichten, daß auf Anordnung des Militärgouverneurs des nigerianischen Bundesstaates Niger wegen bewaffneten Raubüberfalls verurteilte Gefangene durch schrittweises Erschießen hingerichtet worden sind. Am Fußgelenk beginnend wurden auf die Opfer mit Unterbrechungen immer wieder Schüsse abgefeuert. Ein Sprecher des Bundesstaates wurde am 25. Juli 1986 in der Zeitung National Concord mit folgender Äußerung zitiert: Durch schrittweises Erschießen zahlt der bewaffnete Räuber nicht nur teuer für sein Verbrechen, sondern er leidet bis in den Tod. Berichten zufolge wurden zwei Menschen auf diese Weise hin gerichtet.


Elektrischer Stuhl .

Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit der Begründung eingeführt, sie sei humaner als das Erhängen.

Die Methode ist folgende: Nachdem das Opfer auf einem eigens dafür gebauten Stuhl festgeschnallt ist, befestigen die Vollstrecker angefeuchtete Kupferelektroden an Kopf und Bein des Häftlings, und zwar an solchen Stellen, die vorher glattrasiert wurden, um einen wirkungsvollen Kontakt zwischen den Elektroden und der Haut sicherzustellen. Dann werden für kurze Zeit starke Stromstöße ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.

Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl hinterläßt durch das Verbrennen der inneren Organe des Opfers sichtbare Spuren. Oft werfen die Stromstöße den Gefangenen nach vorn in die angelegten Haltegurte; er uriniert, entleert den Darm oder erbricht Blut. Augenzeugen berichten immer wieder, daß die Luft vom Geruch verbrannten Fleisches erfüllt ist.

Obwohl bereits nach dem ersten Stromstoß Bewußtlosigkeit eintreten soll, ist dies nicht immer der Fall. Als 1946 im Bundesstaat Louisiana Willie Francis, ein 17jähriger Schwarzer, auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet werden sollte, überlebte er den ersten Versuch. Ein Augenzeuge berichtete: Ich sah, wie der Beamte an dem Schalter drehte und wie die Lippen (des Gefangenen) anschwollen, sein Körper sich spannte und streckte. Ich hörte, wie der verantwortliche (Beamte) den Mann draußen anschrie, er solle mehr Saft (Strom) geben, nachdem er gesehen hatte, daß Willie Francis noch nicht tot war. Der von draußen schrie zurück, mehr sei nicht möglich. Dann keuchte Willie Francis: Hört auf. Laßt mich Luft holen.

Später berichtete Willie Francis: Ich fühlte ein Brennen in meinem Kopf und meinem linken Bein und schlug gegen die Gurte. Ich sah kleine blaue, rosa und grüne Punkte. Ein neuer Hinrichtungsbefehl wurde ausgestellt und Willie Francis ein Jahr später exekutiert, nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden hatte, daß eine zweite Hinrichtung nicht gegen die Verfassung verstoße.

Unabhängig davon, ob ein Hinrichtungsopfer nach dem ersten Stromstoß bewußtlos wird oder nicht, können die lebenswichtigen Organe auch weiterhin funktionieren, so daß erneute Stromstöße notwendig sind, um endgültig den Tod herbeizuführen.

Als Alpha Otis Stephens im Dezember 1984 in Georgia auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet wurde, berichtete die New York Times in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember, daß der Gefangene den ersten, um 12.18 Uhr ausgelösten zweiminütigen Stromstoß überlebt und acht Minuten lang nach Luft gerungen habe, bevor ein zweiter Stromstoß ausgelöst wurde. Nach dem ersten Stromstoß sackte er in sich zusammen... kurz darauf aber sahen Zeugen, wie er nach Luft rang. In den sechs Minuten, die verstrichen, bis die Körpertemperatur sich wieder normalisiert hatte und die Ärzte ihn untersuchen konnten, atmete Alpha Otis Stephens etwa 23mal. Der zweite -- tödliche -- Stromstoß wurde um 12.28 Uhr ausgelöst, nachdem zwei Ärzte noch Lebenszeichen an ihm festgestellt hatten.

Als John Louis Evans im April 1983 auf dem elektrischen Stuhl in Alabama hingerichtet wurde, waren nach Augenzeugenberichten drei Stromstöße von jeweils 1900 Volt erforderlich, bevor -- nach 14 Minuten -- sein Tod festgestellt werden konnte. Die Hinrichtung von William Vandiver auf dem elektrischen Stuhl am 16. Oktober 1985 in Indiana soll 17 Minuten gedauert haben. Fünf Stromstöße waren erforderlich, bis man Vandiver für tot erklärte.


Gaskammer .

Bei dieser Methode wird das Opfer in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt, und ein auf der Brust des Gefangenen befestigtes Stethoskop wird über ein Kabel in den angrenzenden Raum geleitet, so daß ein Arzt den Verlauf der Hinrichtung überwachen kann. Dann wird Zyanid-Gas in die Kammer geleitet, das den Gefangenen tötet, sobald er es einatmet. Der Tod tritt durch Ersticken ein, da das Zyanid die Bildung von Atemenzymen hemmt und dadurch die Sauerstoffversorgung der Körperzellen verhindert.

Möglicherweise tritt eine sofortige Bewußtlosigkeit ein. Das Verfahren kann sich jedoch verzögern, wenn der Verurteilte versucht, sein Leben zu verlängern, indem er den Atem anhält oder langsamer atmet. Wie auch bei anderen Hinrichtungsmethoden können lebenswichtige Organe noch für kurze Zeit weiterfunktionieren, unabhängig davon, ob der Gefangene bereits bewußtlos ist oder nicht.

Jimmy Lee Gray, der am 2. September 1983 in Mississippi in der Gaskammer starb, wurde beispielsweise noch acht Minuten lang von Krämpfen geschüttelt, er keuchte und schlug wiederholt mit dem Kopf gegen eine hinter ihm angebrachte Stange. Einige der Zeugen erklärten sogar, er habe noch gelebt, als Gefängnisbeamte sie aufforderten, den Zeugenraum zu verlassen.


Injektion .

Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lähmungsmittel, intravenös injiziert. Das Verfahren ähnelt der im Krankenhaus in der Anästhesie angewandten Methode, mit dem Unterschied, daß bei einer Hinrichtung tödliche Mengen dieser Mittel verabreicht werden.

In Texas, einem der 19 US-Bundesstaaten, in denen die Giftspritze als Hinrichtungsmethode vorgesehen ist, verwendet man eine Mischung aus drei verschiedenen Drogen: Natriumthiopental, Pancuroniumbromid und Kaliumchlorid. Das erste dieser Mittel ist ein Betäubungsmittel, das zur Bewußtlosigkeit des Opfers führt; das zweite entspannt die Muskeln und lähmt das Zwerchfell, und das dritte Mittel bewirkt einen Herzstillstand.

Während Befürworter der Giftspritze behaupten, diese Methode sei humaner als andere Hinrichtungsarten, haben mehrere Ärzte auf möglicherweise auftretende Probleme hingewiesen. So können bei Drogenabhängigen, die sich lange Jahre Suchtmittel intravenös injiziert haben, die Venen vernarbt sein, so daß unter Umständen sogar ein kleinerer chirurgischer Eingriff notwendig ist, um die Nadel in eine tiefere Vene einführen zu können. Wehrt sich der Gefangene während der Hinrichtung, besteht die Gefahr, daß das Gift in eine Arterie oder ins Muskelgewebe gelangt, was sehr schmerzvoll sein kann. Werden die Mengen falsch berechnet oder die Mittel zu früh gemischt, kann die Lösung dickflüssig werden, den Katheter verstopfen und damit den Sterbevorgang verlängern. Verzögert sich die Wirkung des Betäubungsmittels, ist das Opfer möglicherweise noch bei Bewußtsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt.

Am 14. März 1984 starb James Autry in Texas durch die Todesspritze. Seine Hinrichtung war ursprünglich für November 1983 vorgesehen gewesen. Damals lag der Gefangene bereits festgeschnallt auf einer Bahre und erlebte die Vorbereitungen für seine Hinrichtung (man ließ eine Salzlösung in die Venen tropfen), als die Nachricht vom Vollstreckungsaufschub eintraf.

Am 9. April 1984 berichtete das US-Nachrichtenmagazin Newsweek, daß James Autry bei seiner Hinrichtung im März mindestens zehn Minuten lang mit dem Tode gekämpft und während dieser Zeit größtenteils bei Bewußtsein war, sich bewegte und über Schmerzen klagte. Später wurde berichtet, daß ein bei der Hinrichtung anwesender Gefängnisarzt die Vermutung geäußert habe, die Katheternadel sei möglicherweise verstopft gewesen und habe so die Hinrichtung verlangsamt.

Die Todesspritze wurde 1977 in den US-Bundesstaaten Oklahoma und Texas als Hinrichtungsmethode eingeführt, und Charles Brooks war der erste Häftling, der im Dezember 1982 in Texas durch die Spritze starb. Bis zum 1. Dezember 1988 waren 34 Gefangene in vier US-Bundesstaaten durch tödliche Injektionen hingerichtet worden.


Enthaupten .

Bei dieser in Katar und Saudi-Arabien praktizierten und in den Gesetzbüchern der Arabischen Republik Jemen und der Vereinigten Arabischen Emirate enthaltenen Hinrichtungsmethode wird der Kopf mit einem Schwert vom Körper abgetrennt.

Zwar ist vorgesehen, daß die scharfe Klinge die Wirbelsäule umgehend durchtrennt und das Opfer dadurch bewußtlos wird, in der Praxis können dazu jedoch mehrere Hiebe notwendig sein, da das Schwert eine verhältnismäßig leichte Waffe ist und die Dauer der Hinrichtung von der Kraft und Genauigkeit des Henkers abhängt.


Steinigung .

Beim Vollzug der Todesstrafe durch Steinigung wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf oder an anderen Körperteilen ein. Da es durchaus sein mag, daß ein Mensch mehrere Steinwürfe übersteht, ohne das Bewußtsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.

In Iran, einem von sieben Ländern, in denen die Steinigung als Hinrichtungsmethode gesetzlich vorgesehen ist, heißt es in Artikel 119 des Islamischen Strafgesetzbuches: Die Steine, die bei der Steinigung verwandt werden, dürfen nicht so groß sein, daß die Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie dürfen nicht so klein sein, daß man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann;

In einem Bericht, der von dem Augenzeugen einer Steinigung stammen soll, heißt es: Der Lastwagen lud eine große Menge Steine und Kiesel am Rande des unbebauten Feldes ab. Dann wurden zwei weißgekleidete Frauen mit Säcken über den Köpfen an den Ort geführt... (sie) wurden von einem Hagel von Steinen getroffen, und bald sahen sie aus wie zwei rote Säcke... Die verwundeten Frauen ßelen zu Boden, und Angehörige der Revolutionsgarden zerschmetterten ihre Köpfe mit einer Schaufel, um sicherzustellen, daß sie tot waren.


Warten auf die Hinrichtung .

Die Grausamkeit der Todesstrafe beschränkt sich nicht auf den tatsächlichen Moment der Hinrichtung. Schon die Erfahrung, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung warten zu müssen, ist grausam und unmenschlich und kann nicht durch die Entwicklung humanerer Exekutionsmethoden aufgewogen werden. Der Verurteilte wird lange vor der Hinrichtung gezwungen, mit der Vorstellung zu leben, an einem festgesetzten Tag exekutiert zu werden. Im Laufe des gesamten Berufungsverfahrens steht er vor der quälenden Zerreißprobe zwischen Lebenswillen und Hoffnung einerseits und der Notwendigkeit andererseits, sich auf den möglicherweise drohenden Tod vorzubereiten. Dieser Konflikt kann dazu führen, daß Gefangene eine Einstellung ihres Berufungsverfahrens und -- als eine Art von Selbstmord -- die Vollstreckung des Todesurteils fordern.

Zum Tode verurteilte Gefangene werden wie Menschen ohne Zukunft behandelt. Oft hält man sie von den übrigen Gefängnisinsassen isoliert in besonderen Zellen fest, die in einigen Ländern Todestrakt genannt werden. Die lange Isolation und erzwungene Einsamkeit machen das Warten auf die Hinrichtung nur noch quälender.

Ein Kriminologe, der 1978 mit 35 Todeskandidaten im US-Bundesstaat Alabama ausführliche Gespräche Kihrte, fand heraus, daß sich viele sehr intensiv mit dem Gedanken der Hinrichtung befaßten. Sie malten sich in allen Details die Funktionsweise des elektrischen Stuhls und die Auswirkungen der Stromstöße auf ihren Körper aus. Sie fragten sich, wie sie sich auf dem Weg zum Hinrichtungsraum verhalten würden, ob sie zusammenbrechen, ob die Stromstöße Schmerzen verursachen oder welche Erinnerungen die Hinrichtung bei ihren Familienangehörigen auslösen würde. Viele Gefangene waren von diesen Gedanken besessen, einige hatten immer wiederkehrende Alpträume, in denen sie ihre eigene Hinrichtung in allen Einzelheiten durchlebten.

Nach den Erfahrungen des Wissenschaftlers verschlechterte sich der Kontakt des Gefangenen zu seiner Familie und zu seinen Freunden angesichts der zu erwartenden endgültigen Trennung und aus dem Gefühl heraus, daß weitere Kontakte sinnlos seien. Dieser Kontaktverlust zur Außenwelt und die Isolation in den Todestrakten verursachten bei den Verurteilten ausgeprägte Gefühle der Ausgrenzung, was schließlich zum Tod der Persönlichkeit führt. In einigen Fällen vollzog sich dieser Prozeß lange vor der Hinrichtung. Der Zustand war durch schwere Depressionen, Apathie, Realitätsverlust sowie durch eine Verschlechterung sowohl der körperlichen als auch der seelischen Verfassung gekennzeichnet.

Ähnliche Berichte wurden auch aus anderen Ländern bekannt, so beispielsweise aus Jamaika, wo normalerweise viele Jahre zwischen der Urteilsverkündung und der Ausschöpfung aller Rechtsmittel vergehen. Dort sollen zahlreiche Todestraktinsassen schwer geisteskrank oder depressiv geworden sein, einige sogar Selbstmord verübt haben. Im November 1986 fand man kurz hintereinander zwei Männer, die beide bereits mehr als fünf Jahre im Todestrakt inhaftiert gewesen waren, in ihren Zellen erhängt auf.

Am 30. April 1988 verübte der 1981 zum Tode verurteilte Ronald Holmes offensichtlich Selbstmord. Nach der Ausstellung eines Hinrichtungsbefehls im Februar 1987 soll er schwer depressiv geworden sein. Damals hatte er neun Tage in einer besonderen Todeszelle verbracht und auf seine Hinrichtung gewartet, bevor ihm einen Tag vor der geplanten Exekution Vollstreckungsaufschub gewährt wurde.

Die Haftbedingungen im Todestrakt können die in sich grausame, unmenschliche und erniedrigende Erfahrung, unter einem Todesurteil zu stehen, noch verstärken. Der Oberste Gerichtshof von Trinidad und Tobago bezeichnete 1987 die Haftbedingungen, unter denen die beiden Kläger -- zwei zum Tode verurteilte Häftlinge -- seit mehr als zehn Jahren festgehalten worden waren, als erschreckend barbarisch.

Der Todestrakt im Gefängnis von Port-of-Spain bestand aus zwei Reihen einander gegenüberliegender schmaler Zellen -- unmittelbar in der Nähe des Galgens. Offensichtlich sollten dort Gefangene untergebracht werden, deren Hinrichtung kurz bevorstand. Infolge der langen Dauer der Berufungsverfahren blieben dort viele Insassen jedoch jahrelang inhaftiert. Die einzelnen Zellen maßeri nur etwa drei Meter mal zwei Meter und waren durch das Bett, einen Tisch und einen Toilettenkübel bereits weitgehend ausgefüllt. Ein Gefangener klagte, er könne in seiner Zelle nur jeweils zwei Schritte machen. Die Häftlinge verbringen etwa 23 Stunden pro Tag in ihren Zellen und dürfen sich nur für eine Stunde mit angelegten Handschellen in einem kleinen Hof im Freien bewegen.

Ein Psychiater, der Gefangene im Todestrakt in Trinidad und Tobago behandelt hat, erklärte in einer beeidigten Aussage vor Gericht, er sei der Meinung, daß die langjährige Inhaftierung unter solchen Bedingungen psychologische Veränderungen depressiver und euphorischer Art verursacht. Die Inhaftierung auf so engem Raum führt unvermeidbar zur Klaustrophobie und oft zu chronischen Angstzuständen und Depressionen. Die Gefangenen werden teilnahmslos und verlieren möglicherweise ihren Lebenswillen. Eine langjährige Unterbringung in einer kleinen Zelle, die auch in der Nacht beleuchtet ist, kann als eine Form seelischer Folter angesehen werden.

Aber auch dort, wo die Haftbedingungen keinerlei Anlaß zur Beanstandung geben, steigert eine lange Wartezeit die Qualen und das Leiden der zum Tode Verurteilten. So legte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter der Menschenrechtskommission 1988 einen Bericht vor, in dem es hieß: Wenn zum Tode verurteilte Menschen lange Zeit in der Ungewißheit leben müssen, ob das Urteil vollstreckt wird... so kann das seelische Leiden zu ernsten mentalen Schäden führen, was wiederum oft schwere körperliche Schäden zur Folge hat... Es ist zu fragen, ob eine solche Situation mit der Achtung vor der Würde des Menschen und seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit vereinbar ist.

Einige Gefangene befanden sich viele Jahre in der Todeszelle, bevor sie hingerichtet wurden. Der im Juli 1986 inhaftierte Mohammad Munir war früher Mitglied des Parlaments und Vorsitzender einer der verbotenen Kommunistischen Partei Indonesiens (Partai Komunis Indonesia -- PKI) nahestehenden Gewerkschaft. Die Regierung hatte die PKI für einen Putschversuch im Jahre 1965 verantwortlich gemacht. Mohammad Munir wurde der Rebellion beschuldigt und 1973 zum Tode verurteilt. 1981 bestätigte das Obere Gericht in Indonesien und 1983 der Oberste Gerichtshof das Urteil. Im Oktober 1984 wies Präsident Suharto ein Gnadengesuch ab, und so wurde der inzwischen 68jährige Gefangene am 15. Mai 1985, nach fast 17 Jahren Haft, heimlich auf einer einsamen Insel in der Nähe der Hauptstadt Jakarta von einem Exekutionskommando erschossen. Ihm und seiner Familie hatte man den Vollstreckungsbeschluß erst vier Tage vor dem Termin mitgeteilt.

1985 und 1986 wurden 13 weitere Gefangene, die mit der PKI oder mit Militäreinheiten in Verbindung standen, die den der PKI angelasteten Putschversuch von 1965 unterstützt hatten, hingerichtet. Auch sie hatten ausnahmslos mehr als zehn Jahre in der Todeszelle verbracht. 1987 wurden zwei des Mordes an einer jungen Frau für schuldig befundene Männer 25 Jahre nach der Urteilsverkündung hingerichtet.

Die Grausamkeit langer Haftzeiten von zum Tode Verurteilten hat bereits Gerichte in mehreren Ländern beschäftigt. Noel Riley und vier weitere Gefangene aus Jamaika waren 1975 bzw. 1976 zum Tode verurteilt worden, zu einer Zeit, als dort ein inoffizielles Hinrichtungsmoratorium in Kraft war. 1979 wurden dann Vollstreckungsbefehle ausgestellt, gegen die die fünf Männer Berufung beim Obersten Gerichtshof von Jamaika einlegten, so daß die Hinrichtungen ausgesetzt wurden. Im Jahre 1982 lehnte der Rechtsausschuß des Kronrats in Großbritannien, die für Jamaika zuständige letzte Rechtsmittelinstanz, die Berufungsanträge mit einer knappen Mehrheit von drei gegen zwei Stimmen ab. Die beiden Richter, die das Minderheitsvotum abgegeben hatten, erklärten, die fünf Männer haben nachgewiesen, daß sie einer grausamen und unmenschlichen Behandlung ausgesetzt waren; nach einer derart langen Verschleppung des Verfahrens würde ihre Hinrichtung gegen die Verfassung von Jamaika verstoßen. Die fünf wurden drei Monate nach der Entscheidung des Rechtsausschusses hingerichtet.

Für diejenigen Gefangenen, die die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, ist die Zeit zwischen der Urteilsverkündung und der Hinrichtung qualvoll. Wie viele Zeugenaussagen von Folteropfern zeigen, die amnesty international erhalten hat, ist die Androhung einer Hinrichtung eine der schrecklichsten Formen der Folter.

Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1984 verabschiedete Anti-Folter-Konvention definiert Folter als das Zufügen starker körperlicher oder geistig-seelischer Schmerzen durch einen öffentlichen Bediensteten oder auf dessen Veranlassung hin. Auch die Todesstrafe muß als Form der Folter bezeichnet werden, da sie im Sinne obiger Definition starke seelische und körperliche Schmerzen hervorruft.

Für viele erreicht dieser seelische Schmerz seinen Höhepunkt, wenn ihnen die nahende Hinrichtung bewußt wird. Nathan Forster, ein Gefangener, der in Jamaika siebeneinhalb Jahre auf seine Hinrichtung gewartet hatte, geriet völlig in Panik, als ein Beamter ihm im Februar 1988 den Vollstreckungsbefehl verlas. In dem anschließenden Handgemenge mit den Gefängniswärtern wurde ihm ein Arm gebrochen. Als man den Gefangenen zehn Tage später die Stufen zum Galgen hochführte, hatte man ihm den Arm auf dem Rücken festgebunden.

Der Vorsteher eines buddhistischen Klosters in Thailand, der zwischen 1967 und 1985 mehr als 200 zum Tode verurteilten Gefangenen letzten Beistand geleistet hat, beschrieb die Qualen vieler Todeskandidaten: Wenn der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung gekommen war, konnten sie sich nicht länger auf den Beinen halten und mußten auf dem Weg zum Hinrichtungsort gestützt werden. Ähnlich war es auch bei den wegen Rauschgiftdelikten verurteilten Chinesen. Meist verloren sie die Selbstbeherrschung und fingen an, laut zu schreien."

Der Zeitpunkt, an dem verurteilte Gefangene von ihrer bevorstehenden Hinrichtung in Kenntnis gesetzt werden, ist von Land zu Land verschieden. In Japan wird ein Häftling höchstens ein oder zwei Tage vorher unterrichtet und in einigen Fällen überhaupt nicht. Ein Gefangener, der alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, lebt ständig in der Furcht, daß man ihn aus der Zelle holen und zur Hinrichtung führen wird.

In mehreren karibischen Ländern ist die Praxis die, daß ein Gefangener an einem Donnerstag davon Kenntnis erhält, daß seine Hinrichtung am darauffolgenden Dienstag stattfinden wird. Ein australischer Rechtsanwalt, der Erfahrung mit Fällen aus der Karibik hat, beschrieb die Praxis in Trinidad und Tobago folgendermaßen: Die Entscheidung wird ohne Vorwarnung an einem Donnerstagnachmittag zwischen 13.00 und 16.00 Uhr mitgeteilt. Die Insassen der Todeszellen verbringen jeden Donnerstag in einem schrecklichen Zustand und warten angespannt auf das Quietschen einer Tür, die nur dann geöffnet wird, wenn ein Hinrichtungsbefehl zu verlesen ist. Der mit dieser Aufgabe betraute Gefängnisbeamte schreitet die Reihe der gequälten Männer auf und ab, stoppt dann plötzlich vor der Zelle des Opfers, räuspert sich und verliest den Hinrichtungsbefehl."


Ritual der Hinrichtung .

Mit dem Näherrücken des für die Exekution festgelegten Tages beginnen die Vorbereitungen für die Hinrichtung. Manchmal wird der verurteilte Gefangene unter Sonderbewachung gestellt, um einen Selbstmord zu verhindern, der dem Staat die Möglichkeit nehmen würde, die dem Opfer auferlegte Strafe zu vollziehen. Der Gefangene kann auch in Einzelhaft verlegt werden, was das Gefühl der Isolation während seiner letzten Tage noch verstärkt.

Hinrichtungen und ihre Vorbereitungen folgen einer festen Ordnung, die in einigen Ländern in allen Einzelheiten in Verwaltungsvorschriften vorgegeben ist. Infolge dieser detaillierten Anweisungen erhält eine Hinrichtung den Charakter einer rituellen Handlung.

Nach offiziellen Richtlinien beginnt im Staatsgefängnis von Florida (USA) die Prozedur der Todeswache mit dem Verlesen des Hinrichtungsbefehls, vier Wochen vor dem Exekutionstermin. Der Gefangene wird aus dem Todestrakt in einen Raum in der Nähe des elektrischen Stuhls verlegt. Die zweite Phase beginnt vier Tage vor der Hinrichtung. Der Gefangene wird nun durch vor der Zellentür postierte Gefängnisbeamte rund um die Uhr bewacht. Ihm wird sämtlicher persönlicher Besitz abgenommen. Für die Kleidung, die bei der Hinrichtung getragen werden muß, werden die Körpermaße genommen. Ein Totenschein wird vorbereitet, in dem als Todesursache Gesetzliche Hinrichtung durch Elektrokution eingetragen wird. Ist die Hinrichtung für 7.00 Uhr morgens angesetzt, sehen die Vorschriften eine letzte Mahlzeit gegen 4.30Uhr vor. Zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr rasieren Wärter den Kopf und das rechte Bein des Gefangenen. Da bis zur letzten Minute jederzeit die Möglichkeit besteht, daß ein Hinrichtungsaufschub gewährt wird, haben einige Gefangene Teile dieser Todeswache bereits mehrmals durchgemacht.

In anderen Ländern wird die Hinrichtung zu einem öffentlichen Ritual. Zwar haben die meisten Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft ist, inzwischen Vorschriften erlassen, daß Hinrichtungen hinter den Gefängnismauern stattzufinden haben; dennoch wurden in den letzten zehn Jahren in mindestens 18 Ländern Todesurteile öffentlich vollstreckt, oft vor einer riesigen Menschenmenge. Augenzeugen berichteten, daß einige Gefangene nur langsam gestorben sind und daß ihr Leiden und ihre Qualen zu sehen waren, wenn bei der Hinrichtung etwas Unvorhergesehenes eintrat oder eine der langsamen Vollstreckungsmethoden angewandt worden war. Bisweilen mußten Polizeibeamte eingreifen, um die vom Spektakel aufgewühlte Menge wieder zu beruhigen.

Einer von drei Gefangenen, die am 27. Oktober 1981 in Kuwait öffentlich hingerichtet wurden, mußte mit Gewalt die Stufen zum Galgen hinaufgezerrt werden, wobei das Opfer bei jedem Schritt tobte und sich wehrte, wie eine Zeitung in Kuwait berichtete. Zwischen Rufen nach Allah hörte er nicht auf, seine Unschuld herauszuschreien, selbst als die Schlinge schon um seinen Hals lag, schrieb die Zeitung weiter. Nach den Hinrichtungen begann die riesige Menge außerhalb des Hinrichtungsplatzes jedes Mal, wenn sich die Tore für kurze Zeit öffneten, um mehr Zuschauer einzulassen, nach vorne zu drängen. Die Polizei mußte ihre Knüppel einsetzen, um den unbeherrschten Teil der Menge zurückzudrängen."

In China werden zum Tode verurteilte Gefangene häufig in Lastwagen durch die Straßen gefahren und im Rahmen von Massenversammlungen zur Aburteilung von Straftätern öffentlich vorgeführt. Bei derartigen Versammlungen stehen die Verurteilten der Menge normalerweise mit gebeugtem Kopf und einem Schild um den Hals gegenüber, während die von ihnen begangenen Verbrechen laut verkündet werden. Nach der Hinrichtung werden die Namen der Opfer und die gegen sie erhobenen Anschuldigungen auf Wandzeitungen veröffentlicht, wobei ein dicker roter Haken zeigen soll, daß die Exekution bereits stattgefunden hat.

Ein Augenzeuge beschrieb eine Massenhinrichtung von 45 Gefangenen in einem ausgetrockneten Flußbett außerhalb der Stadt Zhengzhou in China am 23. September 1983. Die Gefangenen wurden zu einer Reihe von 45 Holzpfählen geführt. Einige waren vor Angst nicht mehr in der Lage, ihre Beine zu gebrauchen und mußten zu den Pfählen geschleppt werden. 45 Polizisten richteten ihre Gewehrläufe auf die Köpfe der Opfer und erschossen sie aus kurzer Entfernung. Gefangene, die sich am Boden noch bewegten, erhielten eine zweite Kugel. Nach den Hinrichtungen drängte die von den Ufern des Flußbettes zuschauende Menge schreiend nach vorn und durchbrach den Polizeigürtel, der um die Toten gebildet worden war. Erst beim Näherkommen hielt sie vor Entsetzen angesichts dessen, was sich ihren Augen bot, kurz inne. Der Druck der nachdrängenden Schaulustigen war jedoch so groß, daß viele nach vorne gestoßen wurden und auf den Leichen der Hingerichteten herumtrampelten, einige fielen sogar über die toten Körper... Zum Schutz der Toten zog ein Polizist einen der Pfähle aus der Erde, steckte auf die Nummerntafel einige Hirnteile und hielt so die Menge auf Abstand."

Nachdem der Vorsitzende des Ministerrats der pakistanischen Provinz Punjab zugesagt hatte, einige exemplarische Strafsanktionen für besonders abscheuliche Verbrechen öffentlich vollstrecken zu lassen, wurden am 18. Januar 1988 erstmals seit zehn Jahren in Pakistan wieder Hinrichtungen in der Öffentlichkeit durchgeführt. Einer im Februar 1988 vollzogenen Hinrichtung wohnten nach in der Presse zitierten Angaben von Gefängnisbeamten zehntausend Menschen und Hunderte von Polizisten bei." Die Zeitung Dawn schrieb am 12. März 1988: Wir können sicher sein, daß ein solches Schauspiel eine verrohende Wirkung auf das einfache Volk hat. Es ist außerdem höchst zweifelhaft, ob derartige Hinrichtungen eine abschreckende Wirkung erzielen. Vielmehr überrascht es, daß die Regierung sich keine Gedanken über die langfristigen Folgen für die Gesellschaft macht, die solche öffentlichen Grausamkeiten haben können... Strafsanktionen dieser Art projizieren das Bild des Staates... als das eines Gewalttäters.


Auswirkung der Todesstrafe auf andere Personen .

Die Verhängung der Todesstrafe und die Hinrichtung eines Menschen stellt auch an andere Personen aus den unterschiedlichsten Berufen besondere Anforderungen. Dazu gehören Staatsbedienstete wie Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Ärzte und Gefängniswärter genauso wie die Rechtsanwälte des Angeklagten, sachverständige Zeugen, die vor Gericht aussagen, oder Geschworene, die über den Schuldspruch zu entscheiden haben. Viele von ihnen stellt die Todesstrafe vor eine Zerreißprobe.

Für diejenigen, die einen zum Tode verurteilten Gefangenen im Laufe der Jahre kennengelernt haben, ist seine Hinrichtung ein tiefer Schock. In einem dem Parlament von Trinidad und Tobago Anfang 1980 vorgelegten Bericht über Reformen im Gefängniswesen schrieb die zuständige Kommission, daß die Ankündigung der Vollstreckung eines Todesurteils im gesamten Gefängnis traumatische Wirkung zeigt. Sowohl Gefängnisbeamte wie Insassen sind noch Stunden nach der Mitteilung in einem Schockzustand. Die später bei der Hinrichtung anwesenden Priester und Beamten hoffen zutiefst, daß sie von dieser Pflicht entbunden werden...

Im Vereinigten Königreich wandte sich der Vorsitzende der Vereinigung der Gefängnisdirektoren 1983 einige Tage vor einer anberaumten Parlamentsdebatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe für den Tatbestand des Mordes in einem offenen Brief an den Innenminister. In dem Schreiben wies er darauf hin, daß eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen zur Folge hätte, daß sich die Beziehungen des Gefängnispersonals untereinander verschlechtern, die Reaktionen der Gefangenen eskalieren und daß mehr Gewalt ausgeübt wird... Wir glauben, daß diese Änderungen für das Gefängnissystem einen Rückschritt ins frühe Mittelalter bedeuten würden.

Ärzte und andere im medizinischen Bereich Tätige können zur TeiInahme an Exekutionen aufgefordert werden. Die Position der Mediziner zu den mit einer solchen Teilnahme verbundenen ethischen Konflikten wird in Kapitel 5 beschrieben. Die Grausamkeit der Todesstrafe hat auch Auswirkungen auf die Familie und die Freunde der Verurteilten. Wird die Hinrichtung insgeheim vollzogen, so hat die Familie womöglich keine Gelegenheit mehr, ihren Angehörigen noch ein letztes Mal zu sehen; unter Umständen wird sie über das Schicksal des Hingerichteten völlig in Unkenntnis gelassen. Ist die Tatsache der Hinrichtung bekannt, wird der Schmerz über den Tod des Gefangenen noch verstärkt durch die demütigende und erniedrigende Art und Weise, in der er starb. Die Familie des Gefangenen lebt in einem Gefühl der Verzweiflung und Hilflosigkeit, da sie nicht in der Lage war, die Hinrichtung ihres Angehörigen zu verhindern. Nicht Unfall oder Krankheit haben zu seinem Tod geführt, sondern es waren Entscheidungen anderer Menschen, die im Namen des Staates gehandelt haben.

Eine Hinrichtung hat auch Auswirkungen auf die Familienangehörigen der Opfer des Verbrechens. Es ist immer wieder argumentiert worden, die Todesstrafe sei die einzige Möglichkeit, den Schmerz und die Leiden der Angehörigen und Freunde des Mordopfers aufzuwiegen und gerechte Vergeltung für ihren Verlust zu garantieren. Eine Hinrichtung kann jedoch weder Leben wiederbringen noch den Schmerz der Familie des Opfers lindern. Im Gegenteil, das langwierige Verfahren bei vielen Todesstrafenprozessen kann die Phase des Leidens noch verlängern und den Heilungsprozeß behindern. Mit der Exekution wird die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit vom Opfer abgelenkt und auf die Person gerichtet, an der der Staat das Todesurteil vollstreckt. Für die Angehörigen des Opfers verstärkt sich damit das Gefühl der Ablehnung und Indifferenz der Gesellschaft gegenüber ihren Problemen.

Die Tatsache, daß die Todesstrafe im Gesetz für bestimmte schwere Verbrechen vorgesehen ist, stärkt die Meinung, daß sie in solchen Fällen auch die angemessene Strafe sei. Wird nun eine geringere Strafe verhängt oder ein Todesurteil aus berechtigten juristischen Gründen im Berufungsverfahren aufgehoben, empfinden manche Angehörige von Opfern dies womöglich als Betrug, als Versagen der Gerechtigkeit, was zu Frustration und Enttäuschung führt.

Wenn auch einige Angehörige von Mordopfern erklärt haben, die Hinrichtung des Mörders habe ihnen ein Gefühl der Erleichterung verschafft, so haben sich andere gegen die Anwendung der Todesstrafe gewandt. Kenji Oora, dessen 20jährige Schwester 1963 in Japan ermordet wurde, ohne daß der Täter ermittelt werden konnte, erklärte 1982 auf einer Versammlung des Japanischen Rats für Verbrechen und Kriminalität, niemand könne sich das Leid und den Kummer der Familie des Opfers vorstellen. Die Familie des hingerichteten Gefangenen habe jedoch die gleichen Empfindungen. Seiner Auffassung nach habe der Staat nicht das Recht, solcherart Schmerz und Leid zuzufügen. Er lehne daher die Todesstrafe ab."

Auch wenn die Verwandten des Opfers vielleicht im ersten Augenblick die Todesstrafe fordern, können sich diese Gefühle im Laufe der Zeit ändern. 1985, zehn Jahre nachdem Andy Thomas und Kirkland Paul in Trinidad und Tobago wegen des Mordes an einem jungen Polizeibeamten zum Tode verurteilt worden waren, erklärte Mrs. Ella Juri, die Mutter des Opfers in einem Zeitungsinterview, sie sei gegen eine Hinrichtung der beiden (die sich damals noch im Todestrakt befanden). Ich sage euch, laßt sie frei. Gebt ihnen eine Chance, denn sie haben schon genug gelitten." Im Rahmen einer Präsidialamnestie anläßlich des 25. Jahrestages der Unabhängigkeit des Landes wurden die zwei Männer 1987 aus der Haft entlassen.

Die Angehörigen der Mordopfer, die sich aus Mitleid für das Leben der Straftäter einsetzen, verdienen Respekt. Aber auch auf das Leiden und den Schmerz der betroffenen Angehörigen, die nach Rache rufen, muß Rücksicht genommen werden. Letztendlich dürfen die Argumente für oder gegen die Todesstrafe jedoch nicht auf Emotionen basieren, sondern auf Vernunft und auf der allgemeinen Achtung der Menschenrechte.

Die Grausamkeit der Todesstrafe kann auch durch moderne Methoden, den tatsächlichen Tötungsvorgang humaner zu machen, nicht verdeckt werden. Die Todesstrafe als solche ist grausam. Entscheidend ist nicht, in welcher Weise der Staat einem Gefangenen das Leben nimmt, sondern daß er dies überhaupt tut. Die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe ist eine Verletzung der Menschenrechte. Seit dem Zweiten Weltkrieg ist die Forderung nach Beendigung dieser Verletzung und nach Abschaffung der Todesstrafe auf dem gesamten Erdball zu einem Bestandteil des weltweiten Einsatzes für die Menschenrechte geworden.
 



Gallerie der menschlichen Grausamkeiten

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Warten auf den Tod...

Staatsgefängnis, Todestrakt
Louisiana

Die Hälfte der Inhaftierten
gehört einer Minderheit an



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Humane Hinrichtungsmethode?

Hinrichtung durch den Strang
Syrien

Tod durch Ersticken


Iran, 1987: Kurdische Rebellen vor dem Exekutionskommando




Exekutionskommando
Iran 1987

Kurdische Rebellen


Iran, 1987: Kurdische Rebellen vor dem Exekutionskommando





Besonders zielsicher...



Hinrichtung in China, Juli 1989



Hinrichtung in China
Juli 1989

In 10 Jahren 30.000 Menschen ermordet


Hinrichtung in China nach den Demonstrationen vom Juni 1989




Hinrichtung in China
Juni 1989

Nach den Demonstrationen


Iran, 1987: Kurdische Rebellen vor dem Exekutionskommando




Elektrischer Stuhl
Grill für Menschenfleisch

Tod durch Verbrennen
der inneren Organe



Iran, 1987: Kurdische Rebellen vor dem Exekutionskommando

Enthaupten durch das Schwert
Jemen

Dort vorgeschriebene
Hinrichtungsmethode







Länder und
Territorien mit der
praktischen Anwendung
der Todesstrafe


Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Angola
Antigua
Äquatorialguinea
Äthiopien
Bahamas
Bangladesch
Barbados
Belize
Benin
Birma
Botsuana
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
China
Dominica
Gabun
Gambia
Ghana
Grenada
Guataemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Jugoslawien
Kamerun
Kamputschea
Katar
Kenia
Kongo
Korea
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Libyen
Malawi
Malaysia
Mali
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mongolei
Mosambik
Namibia
Nepal
Nigeria
Oman
Pakistan
Polen
Ruanda
Rumänien
Sambia
Saudi-Arabien
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Somalia
St. Christoph
St. Lucia
St. Vincent
Sudan
Südafrika
Suriname
Swasiland
Syrien
Taiwan
Tansania
Thailand
Tonga
Trinidad
Tschad
CSFR
Tunesien
Türkei
GUS
Uganda
Ungarn
USA
Ver.Arab.Emirate
Vietnam
Zaire
Zentralafrik.Rep.






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