Todesstrafe in den USA
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Dieses Referat (Stand März 1998) wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von: Nicole Hechtel, einer Teilnehmerin der Informatik-AG für Schülerinnen der Oberstufe an der Universität Stuttgart, Fakultät Informatik.
Vielen Dank, Nicole!

Das Referat gliedert sich in 5 Teile, die hiermit genannt seien um einen groben Überblick über den Inhalt zu geben:

 . Der Fall Karla Tucker
 . Die Geschichte der Todesstrafe in den USA
 . Die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland
 . Argumente für und gegen die Todesstrafe
 . Verfahren von Hinrichtungen

 . Schlußwort


Zu dem Thema Todesstrafe existiert auf dieser Homepage übrigens noch ein Text über die Arbeit von Amnesty International: TODESSTRAFE INTERNATIONAL.


Der Fall Karla Tucker [Buch verfügbar, hier bestellen]

Karla Tucker hatte 1983 mit ihrem Freund im Drogenrausch 2 Menschen erschlagen. Die Geschworenen berieten 3 Stunden lang, um sie zum Tode zu verurteilen. Alle Möglichkeiten waren ausgeschöpft, um das Urteil in lebenslänglich abzuändern. Sie hätte nur noch durch eine Begnadigung gerettet werden können. Aber der texanische Begnadigungsausschuß hatte ihr Gnadengesuch am 2. Februar 1998, einen Tag vor dem Hinrichtungstermin, mit 16 zu 0 Stimmen abgelehnt. Auch der Gouverneur von Texas, George W. Bush, hatte einen 30tägigen Hinrichtungsaufschub abgelehnt. Karla Tucker war die erste Frau, die seit dem amerikanischen Bürgerkrieg in Texas hingerichtet wurde. Viele Anwälte behaupten, Karla Tucker sei hingerichtet worden, damit der Staat die Gleichheit von Frauen und Männern vor dem Gesetz dokumentieren kann. Seit 1976 wurden in den USA 433 Menschen hingerichtet, darunter 2 Frauen. Die Hinrichtung von Karla Tucker führte zu einer weltweiten Debatte über die Todesstrafe.


Die Geschichte der Todesstrafe in den USA

Die Trennung der Bundesstaaten der USA in Gegner und Anhänger der Todesstrafe ist ein langer Prozeß gewesen. 1847 schaffte Michigan als erster Bundesstaat die Todesstrafe, außer für Hochverrat, bis heute ab. Grund dafür war die Hinrichtung eines Unschuldigen. Bis 1915 folgten 5 weitere Staaten. Mehrere Staaten schafften die Todesstrafe vorübergehend ab, Kansas sogar für einen Zeitraum von 28 Jahren. 1957 wurde sie auch in Alaska und Hawaii bis heute abgeschafft. Zwischen 1964 und 1969 wurde die Verfassungsmässigkeit der Todesstrafe heftig angezweifelt, deswegen ersetzten 6 Bundesstaaten die Todesstrafe durch lebenslange Haftstrafen. 3 Staaten davon verzichten bis heute auf die Todesstrafe.

In den 60er Jahren wurden durch einige Studien Rassendiskriminierung, Vorurteile bei den Geschworenen und eine ungleiche Verhängung der Todesstrafe belegt. 1967 wurden durch einige Schlüsselfälle die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafengesetze einiger Bundesstaaten angegriffen. Diese verfassungsrechtlichen Zweifel führten 1967 zu einem inoffiziellen Moratorium, einem Aufschub aller Hinrichtungen. 1972 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, daß die Todesstrafe gegen die Verfassung der USA verstoße, weil sie nach 2 Richtern "willkürlich verhängt wird und eine grausame und ungewöhnliche Strafe ist." Obwohl der Gerichtshof nur über die Gesetze von einem Bundesstaat geurteilt hatte, führte das Urteil praktisch zur Aufhebung aller Todesstrafengesetze.

1977 erklärte der Oberste Gerichtshof der USA die Gesetze für die Todesstrafe in den Bundesstaaten Florida, Georgia und Texas für verfassungsgemäß. In diesen Staaten gibt es es ein 2geteiltes Gerichtsverfahren. Im ersten Teil muß die Schuld des Angeklagten festgestellt werden, im zweiten Teil darf erst über das Strafmaß, Todesstrafe oder lebenslänglich, entschieden werden. Wenn die Geschworenen nach dem Schuldspruch bestätigen, daß der Angeklagte absichtlich das Opfer getötet hatte, daß er wahrscheinlich weitere Verbrechen begehen wird, und daß er eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt, muß der Richter ein Todesurteil verhängen. Die Gesetze bestimmen, daß ein zum Tode Verurteilter automatisch ein Berufungsverfahren erhält.

Diese Gesetze nahmen sich die meisten anderen Staaten zum Vorbild, und so wurde bis 1986 die Todesstrafe in 36 Bundesstaaten wieder eingeführt. Die erste Hinrichtung nach 1972 fand im Januar 1977 in Utha statt. Seit 1976 wurden vom Obersten Gerichtshof einige Einschränkungen bei der Altersgrenze und Unzurechnungsfähigkeit gemacht. Er beschränkte die Todesstrafe im Wesentlichen auf Tötungsdelikte. Auf Bundesebene dagegen soll die Todesstrafe in letzter Zeit aber weiter ausgeweitet werden.

Bei der Todesstrafe kann man ein starkes Nord-Süd-Gefälle feststellen. Im Norden liegen die Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, im Westen und in der Mitte liegen die Staaten, die seit 1972 nicht mehr hingerichtet haben, und im Süden liegen die 9 Staaten, in denen fast alle Hinrichtungen ausgeführt wurden.


Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland

Im Artikel 102 des Grundgesetzes steht lediglich "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Der erste Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe wurde 1948 eingebracht, um Leben zu schützen, aber auch, um nach dem 3. Reich einen Beweis dafür zu erbringen, daß das deutsche Volk das Recht auf Leben so hoch schätzt, daß dem Staat nicht das Recht gegeben wird, Leben zu nehmen. Es gab viele Debatten und Änderungsvorschläge, aber die Todesstrafe blieb abgeschafft.

Aber auch heutzutage ist die Todesstrafe in Deutschland ein Thema. Besonders bei Todesurteilen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland unter dem NATO-Truppenstatus und in Zusammenhang mit Auslieferung, Asyl und Aufenthalt in Fällen, bei denen dem Ausländer bei einer Rückkehr in seine Heimat die Todesstrafe steht.

NATO-Truppenstatus: Die NATO spricht jedem Bündnispartner das Recht zu, auf dem Gebiet eines anderen NATO-Partners, auf dem ständig Truppen stationiert sind, über Personen, die seinem Militärrecht unterworfen sind, die Strafgerichtsbarkeit selbst auszuüben. Von 1979-1989 ist deswegen in 5 Fällen, die das deutsche Hoheitsgebiet betreffen, von den USA die Todesstrafe verhängt worden. Todesurteile vor 1984 wurden in lebenslange Haft umgewandelt, aber nicht durch ein Gnadenakt der US-Regierung, oder auf Interventionen der deutschen Regierung, sondern wegen deren Verfassungswidrigkeit.

Fälle mit Auslandsbezug: Bei diesen Fällen gilt Paragraph 8 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Danach ist eine Auslieferung nur dann zulässig, wenn eine Zusicherung vorliegt, daß die Todesstrafe nicht verhängt oder vollstreckt wird. Das gilt genauso für Folter, allerdings ist nicht eindeutig geklärt, in welchen Fällen die drohende Todesstrafe als Asylbegründung gilt.


Argumente für und gegen die Todesstrafe

Für die Todesstrafe spricht unter anderem die Sicherungsfunktion der Todesstrafe, da hingerichtete Mörder keine Morde mehr begehen können. Das Hauptargument ist aber eine Abschreckung von potentiellen Mördern. Dieses Argument hat aber keine Bedeutung für Täter, die im Affekt handeln, unter Drogen stehen oder geistesgestört sind. Es gibt viele Untersuchungen darüber, die für oder gegen die Abschreckung der Todesstrafe sprechen. Bei bestimmten Voraussetzungen kann man eine Abschreckung erkennen, genauso wie bei einigen Bundesstaaten, aber es überwiegt das Gegenteil. Gerade im Vergleich der Staaten Texas, Florida und Georgia, also den Staaten, in denen die meisten Menschen hingerichtet werden, ist dies zu erkennen. Die Todesstrafe wirkt im Allgemeinen brutalisierend.

Gegen die Todesstrafe spricht, daß die Todesstrafe ungerecht und diskriminierend verhängt wird. Sie trifft besonders Arme und soziale Randgruppen. Darüber gibt es viele Untersuchungen, die unter Berücksichtigung verschiedener Einflüsse, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Farbe des Opfers spielt bei dem Urteil auch eine Rolle. Bei weißen Opfern wird der Täter öfter zum Tode verurteilt als bei andersfarbigen Opfern. In der Gesamtheit läßt sich feststellen, daß Minderheiten überproportional von der Todesstrafe betroffen sind. Ein weiteres Argument dagegen ist, daß trotz sorgfältiger Gerichtsverfahren eine Hinrichtung von Unschuldigungen nicht ausgeschlossen werden kann.


Verfahren von Hinrichtungen

Die Hinrichtung durch tödliches Gas wurde 1994 in Kalifornien als eine grausame und ungewöhnliche Strafe vom Bezirksgericht verurteilt. Es heißt, daß diese Art von Hinrichtung den menschlichen Anstand verletze und keinen Platz in der zivilisierten Gesellschaft hätte. Somit würde sie die kalifornische Verfassung verletzen.

1986 wurde die tödliche Injektion als Hinrichtungsverfahren eingeführt. Verbrecher, die vor 1986 zum Tode verurteilt wurden, wird die Wahl zwischen dem Tod durch Strang oder die tödliche Injektion gegeben. Auch die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando wurde 1996 noch praktiziert. Aber verschiedene Staaten haben die Ansicht, die tödliche Injektion als einziges Hinrichtungsverfahren zuzulassen.

Außer diesen drei Verfahren kommt noch der Elektroschock in Frage. Es gibt aber verschiedene Fälle, bei denen eine Hinrichtung bis zu 45 Minuten dauerte, weil die Stärke eines Elektroschocks von den Ärzten unterschätzt wurde.

Die lange Haftzeit und die unmenschlichen Haftbedingungen in den Todeszellen werden häufig kritisiert. In den USA sterben mehr Todestraktinsassen an einem altersbedingten Tod, als durch eine Injektion. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Auslieferung eines Deutschen, der mit der Todesstrafe bedroht war, durch Großbritannien an die USA, aus diesen Gründen für unzulässig erklärt.

Viele Institutionen kämpfen gegen die häufige Verhängung der Todesstrafe in den USA, weil keine Demokratie so bedenkenlos hinrichtet, wie die USA. Selbst in Rußland wird die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt.

Es gibt eine Richtlinie der UN in Sachen Todesstrafe. Dieser Minimalkonsens, auf den sich die Staaten der Welt einigen konnten, besagt, daß "das auf dem Gebiet der Todesstrafe zu verfolgende Hauptziel ... die zunehmende Einschränkungen der Zahl der Straftaten ist, für die die Todesstrafe verhängt werden darf, wobei das zu erstrebende Hauptziel die Abschaffung dieser Strafe ist".


Schlußwort

Das Abtippen dieses Referates geschah unter stundenlanger Berieselung von Madonna-Musik (The Immaculate Collection, Danke an Sabine!). An dieser CD ist wiederum Alexander "schuld", der sie an einem Spieleabend aufspürte. Kann mir eigentlich mal jemand erklären warum plötzlich mein Klammeraffe nicht mehr will, naja ALT-64 und schon ist Ersatz da ;-) ...

Werter Leser, wenn Du selbst Informationen oder Material zum Thema Menschenrechtsverletzungen beisteuern möchtest, dann schreib doch einfach an mich (Marc). Ich finde es nach wie vor nicht richtig, daß sich Menschen darüber erheben über die weitere Existenz anderer Menschen urteilen zu dürfen.

Nochmals Danke an Nicole (auch wenn Du mich aufgrund meiner neuen Haarfarbe erst gar nicht erkannt hast ;-)). Einst hast Du Dir die Informationen zusammensuchen müssen, und jetzt hast Du mit Deinem Referat selbst dazu beigetragen, daß den Interessierten eine Quelle mehr zur Verfügung steht. Ging doch ganz einfach, oder?


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 Referat © Nicole Hechtel - 03/98