Dieses Referat wurde von Philipp Schächtele
(www.PhilJ.de) im
Rahmen eines Schulreferats im Fach Religion vorgetragen. Freundlicherweise
wurde es mir anschließend zur Verfügung gestellt. Vielen
Dank hierfür!
HTML-Aufbereitung des Word-Doc's (Text, Grafiken, Tabellen) © Marc Bufé, Mai 2001
Inhaltsverzeichnis:
1. Abstimmung zur Todesstrafe
2. Definition und Geschichte der Todesstrafe
3. Statistiken zur Todesstrafe
4. Zweck der Strafe
4.1. Bestrafung
4.2. Widergutmachung
4.3. Rache
4.4. Abschreckung und Alternative
4.5. Schutz der Bevölkerung
4.6. Resozialisierung
5. Weitere Argumente
5.1. Kostenfaktor
5.2. Ersparung von Haftzeit
5.3. Beweise gegen den Beschuldigten und Unwiderruflichkeit
5.4. Diskriminierung
5.6. Öffentliche Meinung
5.7. Ethnische, humanistische und religiöse Argumente
5.8. Grausamkeit
6. Hinrichtungsvorgang
6.1. Hinrichtungsmethoden
6.1.1. Strang
6.1.2. Stromstuhl
6.1.3. Giftspritze
6.1.4. Gaskammer
6.1.5. Erschießung
6.1.6. Enthauptung
6.1.7. Steinigung
6.1.8. Kreuzigung
6.2. Auswirkungen auf Verurteilte
6.3. Ritual der Todesstrafe
7. Zukunft der Todesstrafe
8. Erneute Abstimmung zur Todesstrafe
9. Quellenangaben
1. Abstimmung zur Todesstrafe
Bist du für oder gegen die Todesstrafe?
[Anmerkung: An dieser Stelle wurde die Klasse nach
Ihrem Standpunkt zur Todesstrafe befragt]
Dafür:
Dagegen:
Enthaltungen:
2. Definition und Geschichte der Todesstrafe
Die Todesstrafe wird von einem Gericht verhängt, es ist also kein normaler
Mord sondern das "Opfer" der Todesstrafe soll für seine vergangene Tat
bestraft werden. Die Todesstrafe gibt es seit es Rechtssysteme gibt.
Zuvor hatte der Geschädigte den Täter selber gerächt, bei einem Mord
taten es seine Verwandten für ihn. Das sogenannte "Auge um Auge, Zahn
um Zahn" Prinzip. Was du mir tust tu ich dir. Schon in der Bibel wurde
über Todesstrafe, die damals von den Römern verhängt wurde berichtet.
Jesus kam ja durch die Todesstrafe um. Paulus befürwortet die Todesstrafe
sogar. Im Mittelalter kamen viele Wissenschaftler bei Meinungsäußerungen,
die der Kirche nicht gefielen, um. Später fielen vor allem Frauen der
Hexenverbrennung zum Opfer. Im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe
in vielen europäischen Ländern durch eine lebenslange Haftstrafe ersetzt.
In Deutschland wurde die Todesstrafe von Hitler wieder eingeführt und
fand durch die seine Judenvernichtung extrem viele Opfer. 1949 wurde
sie das letzte mal durch Erschießung vollstreckt. In Frankreich gab
es 1977 den letzten Toten durch das Fallbeil, dass in der französischen
Revolution eingeführt wurde. Im Vergleich zu den europäischen Ländern,
die die Todesstrafe fast alle abgeschafft haben, wird sie in der USA
mehr denn je praktiziert. Die Amerikaner waren Anfangs durch das Rechtssystem
der Briten stark beeinflusst. Diese waren nämlich fleißige Praktizierter
der Todesstrafe. 1839 wurde dort sogar noch ein 9jähriger Brandstifter
hingerichtet. Dort ist sie aber inzwischen abgeschafft worden. Zu Beginn
des 19. Jahrhunderts kamen in den Vereinigten Staaten die ersten Stimmen
gegen die Todesstrafe auf. Das hat bewirkt das viele Staaten die Verbrechen
einschränkten, die mit dem Tod bestraft wurden. 100 Jahre später führte
ein erneuter Wiederstand zur verübergehenden Abschaffung in 7 Staaten.
1972 hat der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe außer Kraft gesetzt.
Diese wurde durch Lebenslänglich ersetzt. Kurz darauf wurde dieses Urteil
als verfassungskonform ersehen und zurückgenommen.
3. Statistiken zur Todesstrafe
(Siehe
Tabelle 1) In 63 Ländern ist die Todesstrafe komplett abgeschafft, dass
sind doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren. In 16 Ländern werden nur
noch schwere Vergehen, wie z.B. Spionage mit ihr bestraft. In 25 Ländern
wurde sie seit 10 Jahren nicht mehr vollstreckt, obwohl sie erlaubt
ist. 100 Länder besitzen noch die Todesstrafe. (Siehe Tabelle 2) Jährlich
werden ca. 4000 Menschen hingerichtet. Diese 4000 sind nur auf wenige
Länder verteilt. Ungefähr 2500 Menschen werden in China hingerichtet,
das ist weit mehr als die Hälfte aller vollstreckten Urteile. In China
werden Todesstrafen bei großen Menschenaufläufen durchgeführt. Oft werden
50 Personen auf einmal hingerichtet. Diese werden einzeln in Lastwagen
vorgefahren. Um ihren Hals hängt ein Schild auf dem ihr Name sowie das
Vergehen steht. Die Verurteilten werden dann an Pfähle gebunden und
gleichzeitig von je einem Polizeibeamten aus nächster Nähe erschossen.
Dies wird von tausenden Zuschauern beobachtet. Somit sind Zwischenfälle
keine Seltenheit, so wurde einmal das komplette Feld gestürmt, so dass
manche der Zuschauer von der Masse auf die erschossenen Personen gedrückt
wurden. Um die hundert Vollstreckungen gibt es in Nigeria, Russland,
der Ukraine, Kasachstan und dem Iran sowie Saudi-Arabien. Im Iran und
Arabien werden die Menschen nach islamischem Recht durch Köpfen oder
Steinigen gerichtet. Ähnlich viele Hinrichtungen gibt es in den USA.
Diese besitzt im Gegensatz zu anderen westlichen Staaten die Todesstrafe.
Trotz konstanter Mordrate ist wird die Todesstrafe dort immer öfter
vollstreckt. (Abbild. 3 und 4) Dabei fällt ein Drittel auf den Bundesstaat
Texas, in dem Gorge W. Bush bis vor einem halben Jahr Govoneur war.
Bis 1982 lagen die vollstreckten Todesstrafen in den Staaten bei unter
10 im Jahr, bis 1995 ist die Zahl auf 60 angestiegen. 1999 wurden gar
knapp 100 Personen hingerichtet.
Tabelle
1: Statistiken zur Anwendung der Todesstrafe |
Ganz
abgeschafft: |
63
Länder |
Nur
bei schweren Verbrechen
oder Kriegsfall: |
16
Länder, u.a.
Brasilien, Südafrika, Vereinigtes Königreich |
Noch
vorhanden, aber seit
10 Jahren nicht mehr durchgeführt: |
25
Länder |
Todesstrafe
erlaubt: |
100
Länder, u.a. Japan, Irak, Polen,
Russland, USA, Türkei, Vietnam |
Tabelle 2: Registrierte Hinrichtungen |
Jahr |
Zahl der Staaten, die
Todesurteile vollstrecken |
Zahl registrierter Hinrichtungen |
Zahl der Staaten
mit mehr als 100
Hinrichtungen |
Anteil der Exekutionen
der Staaten mit mehr
als 100 Hinrichtungen
|
|
1980 |
29 |
1229 |
|
|
|
1981 |
34 |
3278 |
|
|
|
1982 |
42 |
1609 |
|
|
|
1983 |
39 |
1399 |
|
|
|
1984 |
40 |
1513 |
4 |
78
% |
|
1985 |
44 |
1125 |
3 |
66
% |
|
1986 |
39 |
743 |
3 |
56
% |
|
1987 |
39 |
769 |
3 |
59
% |
|
1988 |
35 |
1903 |
3 |
83
% |
|
1989 |
34 |
2229 |
3 |
85
% |
|
1990 |
26 |
2029 |
4 |
84
% |
|
1991 |
32 |
2086 |
2 |
89
% |
|
1992 |
35 |
1708 |
2 |
82
% |
|
1993 |
32 |
1831 |
1 |
77
% |
|
1994 |
37 |
2331 |
3 |
87
% |
|
1995 |
41 |
2931 |
3 |
85
% |
|
Abbildung 3:
Abbildung 4:
4. Zweck der Strafe
(Tabelle 5) Um Argumente für und gegen die Todesstrafe auszuwerten muss
man sich erst einmal Fragen, was man mit Strafen überhaupt bezwecken
will.
Tabelle 5: Zweck der Todesstrafe? |
Strafziel |
Bei der Todesstrafe erfüllt? |
Bestrafung |
Ja,
aber ist es die Richtige? |
Wiedergutmachung |
Nein |
Rache
(fragwürdig) |
Ja |
Abschreckung |
Jein |
Schutz
der Bevölkerung |
Auch
bei Gefängnis gewährleistet |
Resozialisierung |
Nein |
4.1. Bestrafung
Ein Ziel der Strafe ist die Bestrafung selbst. Der Mensch muss sich
klar machen, dass das, was er getan hat falsch war. Eine Art von Erziehung
also. Es ist klar: bei einem schweren Vergehen muss eine gewisse Art
von Strafe sein. Ob die Todesstrafe da dir Richtige ist, diese Frage
beantwortet jeder Mensch für sich anders. Es muss an dieser Stell aber
auch deutlich gemacht werden, dass die Todesstrafe in den meisten Ländern,
so auch der USA, nicht nur auf den Mord sondern auch auf schweren Raub,
Vergewaltigung und ähnliche Vergehen steht. In China wird gar die Steuerhinterziehung
und Korruption mit dieser Art von Sprache belegt.
4.2. Widergutmachung
Ebenfalls soll möglichst eine Wiedergutmachung des Schadens erreicht
werden, mit Hilfe Geldstrafen zum Beispiel. Dies fällt bei der Todesstrafe
aber weg. Mit einem toten Straftäter kann nichts wiedergutgemacht werden.
4.3. Rache
Aus menschlicher und emotionaler Sicht möchte man sich bei dem Straftäter
für sein vergehen rächen. Die Rache darf in einer zivilisierten Staat
aber nicht als Strafziel gewertet werden. Das "Auge um Auge" Prinzip
wurde früher verwendet, heute soll man nach anderen Maßstäben richten.
Sonst ist der Staat auch nicht besser als der Straftäter selbst. Er
mordet ebenfalls und plant die Hinrichtung mit unglaublicher Kaltblütigkeit.
Es ist aus meiner Sicht aber leider so, dass gerade die Rache für die
Menschen DER Hauptaspekt für die Todesstrafe ist. Man mordet dann eben
und ist auch nicht besser als der Straftäter, es gibt vielen Menschen
ein Gefühl der Befriedigung. So etwas will aber kaum jemand von sich
selbst zugeben, deshalb listeten die Befürworter Argumente wie die Abschreckung
auf, um sich selber herauszureden. Angehörige mancher Mord-Opfer plädieren
ebenfalls gegen die Todesstrafe und bitten die Gerichte den Mörder die
Todesstrafe zu ersparen.
4.4. Abschreckung und Alternative
Man möchte mit Strafen aber natürlich auch Abschreckung schaffen. Wenn
man sich z.B. bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung mit einer gewaltigen
Buße zu rechnen ist, überlegt man sich lieber zwei mal ab das denn wirklich
so klug ist. Dies konnte aber in noch keinster Weise nachgewiesen werden.
In der USA ist es sogar so, dass bei zwei Nachbarstaaten, von denen
einer die Todesstrafe praktiziert und der andere nicht, die Mordrate
pro 100 000 Einwohnern bei dem Staat mit der Todesstrafe deutlich höher
ist. Mit der Hinrichtung wird in Amerika meistens der Mord bestraft.
Morde geschehen aber nur selten geplant und meistens nicht bei klaren
Gedanken. Der Mörder lässt sich also im Moment des Mordes nicht von
der Todesstrafe oder auch nur der Gefängnisstrafe abschrecken. Er ist
mit seinen Gedanken ganz woanders. Es ist ebenfalls nicht bewiesen,
dass die Alternative, die lebenslange Haftstrafe, weniger abschreckt.
4.5. Schutz der Bevölkerung
Mit der Abtrennung der Straftäter, normalerweise in Gefängnissen möchte
man die Bevölkerung vor diesen Menschen schützen. Dafür benötigt man
aber keine Todesstrafe, dies wäre auch schon mit einer Gefängnisstrafe
gewährleistet.
4.6. Resozialisierung
Zumindest in Deutschland möchte man die Straftäter mit der Strafe letztendlich
auch resozialisieren, wieder in die Gesellschaft einbringen. Nach einer
Zeit im Gefängnis sollte der Straftäter gelernt haben, genug bestraft
worden sein, schließlich sind auch einige Jahre Gefängnis, das heißt
Isolation unter schlechten Bedingungen, eine nicht zu unterschätzende
Strafe, und man versucht nun dem Gefangenen einen ordentlichen Lebensrest
zu ermöglichen. Dies ist auch eine sehr menschlich Einstellung. Es gibt
aber leider auch die Menschen dir nie lernen und immer wieder auf die
schiefe Bahn geraten. Nach dem Tod ist für die Menschen aber eine Resozialisierung
nicht mehr möglich.
5. Weitere Argumente
(Siehe hierzu
Tabelle 6)
Tabelle 6: Weitere Argumente,
Gegenüberstellung |
Pro |
Contra |
Abschreckung |
Abschreckung
nicht gewährleistet, Alternative vorhanden |
Rache |
Rache
gehört nicht ins Strafrecht |
Schutz
der Bevölkerung |
Auch
bei Gefängnisstrafe gewährleistet |
Gerechte
Bestrafung |
Auge-um-Auge-Prinzip
- Rückschritt ins Mittelalter |
Hinrichtung
billiger |
Argument
falsch, Hinrichtung teurer |
lebenslängliche
Gefängniszeit wird erspart |
Normalerweise
nicht das Interesse der Angeklagten |
Ethnische
Argumentation: Bei Mördern kann ich einen Mord verantworten
|
Ethnische
Argumentation: Morde nicht befürworten |
|
Keine
Resozialisierung |
|
Anklage
nicht ausreichend bewiesen, unwiderruflich |
|
Diskriminierend,
Schwarze haben schlechtere Chancen |
|
Öffentliche
Meinung gegen Todesstrafe, schlechte Informierung |
|
Grausamkeit
der Hinrichtung |
5.1. Kostenfaktor
Das sind die strafrechtlichen Argumente, es gibt natürlich noch andere.
Ein recht böses Argument ist, dass das Töten eines Häftling billiger
sei, als ihn sein Leben lang einzusperren. Dies ist aber falsch. Eine
Hinrichtung in den Staaten kostet knapp 3 Mio. $, 3 mal soviel wie der
lebenslange Aufenthalt in einem Staatssicherheitsgefängnis. In einem
Gefängnis herrscht schon Tage vor einer Hinrichtung Ausnahmezustand.
Demonstranten müssen abgehalten werden.
5.2. Ersparung von Haftzeit
In diesem Zusammenhang wird auch argumentiert, dass es menschlicher
sei, dem Angeklagten die lebenslängliche Gefängniszeit zu ersparen und
ihn gleich umzubringen. Dies kann in einigen Fällen auch mit der Meinung
des Angeklagten übereinstimmen, es ist aber nicht davon auszugehen,
dass das dem Willen der Mehrzahl der Verurteilten entspricht, da ein
Mensch in der Regel einen natürlichen Überlebenswillen besitzt.
5.3. Beweise gegen den Beschuldigten und Unwiderruflichkeit
Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe wirft ein sehr schlechtes
Licht auf die amerikanische Justiz: Oft ist die Schuld des Angeklagten
nicht ausreichend bewiesen. Bei einigen Verurteilten wurde nach der
Hinrichtung noch die Unschuld bewiesen. Das kommt aber natürlich nur
schwer an die Öffentlichkeit, da dies sehr peinlich für die Amerikaner
ist. Aber auch bei erschreckend großen Teil der in der Todeszelle sitzenden
gibt es keine Beweise, die Urteile wurden von Geschworenengerichten
gefällt. Zur Zeit sitzen 4 Deutsche in den Todeszellen der USA. Bei
allen ist die Anklage unbewiesen, bei einem wird das Verfahren wegen
großer Zweifel zum Glück neu begonnen. Ist aber mal ein Urteil vollstreckt,
ist es unwiderruflich, der Tote kann wie auch sein Opfer nicht wieder
lebendig gemacht werden.
5.4. Diskriminierung
Auch gegen die Todesstrafe spricht, dass die Strafe diskriminierend
ist. In der USA wurden eben so viele Schwarze und Hispanics wie Weise
hingerichtet. Das entspricht keinesfalls dem Verhältnis von Morden von
Weisen und denen von Nicht-Weisen. Zudem wurden 10 mal mehr Schwarze
zum Tode verurteilt die einen weisen getötet hatten als Weise die einen
Schwarzen umgebracht haben. Unter gleichen Anschuldigungen wurden 42%
der angeklagten Arbeiter mit der Todesstrafe bestraft, aber nur 5% der
abgestellten. Die Richter und Geschworenen beurteilen also nicht unabhängig,
lassen sich von Hautfarbe, Position in der Gesellschaft des Angeklagten
und sensations- und blutbegierigen Medien beeinflussen. Ebenfalls sind
die Angeklagten von ihrem Anwalt abhängig. Die zu Verfügung gestellten
Pflichtanwälte sind oft nicht gut genug um in der Lage zu sein ihre
Mandanten vor dem Tod zu bewahren. So wurde der ehemalige Boxer und
Millionär O.J. Simpson dank einer guten Verteidigung trotz erdrückender
Beweise freigesprochen.
5.6. Öffentliche Meinung
Auch gegen diese Strafe spricht die öffentliche Meinung. Kriminologen,
Soziologen und Psychologen sind gegen die Todesstrafe. Dagegen ist die
Meinung der Bevölkerung geteilt. Dies liegt aber daran, dass die Öffentlichkeit
nicht über die wahren Bedingungen und vor allem nicht über die Grausamkeit
der Strafvollstreckung informiert ist. "Einer, der genießerisch seinen
Morgenkaffee trinkt und in der Zeitung liest, dass der Gerechtigkeit
genüge getan worden sei, würde seinen Kaffee wieder von sich geben,
erführe er auch nur die kleinste Einzelheit," hat Albert Camus gesagt.
5.7. Ethnische, humanistische und religiöse Argumente
Die nachfolgenden Punkte beeinflussen meiner Meinung nach die eigene
Meinung zur Todesstrafe mit Abstand am meisten: Die Bewertung nach humanistischen,
ethnischen und religiösen Beurteilung. Die Frage nach dem Wert des menschlichen
Lebens. Die Todesstrafe verstößt gegen den menschenrechtlichen Punkt:
"Jeder hat ein Recht auf Leben." Ich bin persönlich der Meinung, dass
man das Privileg Leben zu dürfen, sei es dank Gottes Schöpfung oder
auch durch den glücklichen Zufall der Entstehung eines Planetens mit
Leben, nicht zerstören darf. Hat ein Mensch dagegen verstoßen dann soll
man nicht den gleichen Fehler selbst begehen und ihn ebenfalls umbringen.
An diesem Punkt vertritt allerdings jeder eine andere Meinung, ich halte
diese Einstellung für den Hauptfaktor zur Bildung der Meinung über die
Todesstrafe. Die religiöse Argumentation ist der Verstoß gegen das Gebot
"Du sollst nicht töten". Wer so abgebrüht ist, so verantworten für Mord
zu sein, der hat keine Probleme mit Argumentationen dieser Art. Gorge
W. Bush hat in seiner langen Zeit als texanischen Govoneur Richter eingesetzt,
die die Todesstrafe befürworten und jeden Gnadengesuch der Verurteilten
abgelehnt, begründet mit der Argumentation, er vertraue seiner Justiz.
Ich persönlich könnte mit dem Gedanken Morde nicht verhindert zu habe,
bei dem ich nicht einmal ein Risiko hätte dafür eingehen müssen, nicht
oder nur sehr schwer leben.
5.8. Grausamkeit
Auch ein Gegenargument ist die Grausamkeit der Todesstrafe. Allein schon
die Tatsache jemandem das Leben zu nehmen ist grausam. Es gibt keine
100% Möglichkeit eine Person leidenslos das Leben zu nehmen. Deshalb
werde im Folgenden die Hinrichtungsmethoden beschreiben.
6. Hinrichtungsvorgang
6.1. Hinrichtungsmethoden
Es gibt verschiedene Hinrichtungsmethoden. Die Engländer besaßen, wie
heute immer noch die meisten Länder, den Anspruch, die Gefangenen möglichst
menschlich, zuverlässig und schicklich zu töten. Letzteres bedeutet,
dass der Gefangene nach seinem Tot noch ansehnlich sein soll und den
Zeugen kein völlig entstelltes Opfer präsentiert wird. Es gibt für den
ersten und zweiten Anspruch allerdings keine Vollstreckungsmethode um
diese immer zu erfüllen. Auch deshalb, weil das Töten eines Menschens
schon gar nicht menschlich sein kann. Ich erläutere bekannte Fälle nicht
zuverlässig verlaufener Vollstreckungen nicht weiter, da sie ekelerregend
und beängstigend sind und meiner Meinung nach im schulischen nicht genauer
beschrieben werden sollen. Die Fotos der Tötungsanlagen werden nur ohne
Opfer dargestellt. Ich hoffe, dass man sich der Grausamkeit auch so
bewusst wird.
6.1.1. Strang
Schon lange verbreitet ist der Tod durch den Strang. Es ist aber nicht
so einfach dabei die Bedingungen zu erfüllen. Früher trat der Tod bei
Hochziehen des Seils durch Erstickung ein, eine langwierige und grausame
Prozedur. Die neuere Methode ist allerdings den Menschen durch eine
Falltür mehrere Meter tief fallen zu lassen um ihm das Genick zu brechen.
Dies führt zur Zertrennung des Rückenmarks und sofortigem Bewusstseinsverlust.
Das Herz schlägt allerdings noch einige Minuten weiter bis das Herz
die letzten Sauerstoffreste verbraucht wurden, da durch das Seil auch
die Luftröhre verschlossen wird. Es ist aber schwierig die richtige
Stricklänge festzustellen. Ist das Seil zu kurz bricht das Genick nicht
und der Gehängte muss qualvoll ersticken, ist das Seil zu lang reist
unter Umständen der Kopf ab, was gegen die Schicklichkeit verstößt.
Deshalb gibt es bei dieser Methode oft Zwischenfälle.
6.1.2. Stromstuhl
(siehe Bild) Der Tod durch den Stromstuhl wurde schon Ende der 19. Jahrhunderts
eingeführt. Der Hinzurichtende wird an einen Stuhl gefesselt und unter
Strom gesetzt. Man muss den Strom sehr genau dosieren. Ist er zu gering
tritt der, normalerweise schneller als das Schmerzempfinden eintretende,
Bewusstseinsbewusst nicht gleich beim ersten Stromschlag auf. Das Opfer
leidet in diesem Fall unglaubliche Schmerzen, schreit und spuckt Eingeweide.
Dies ist für die Zeugen ähnlich schrecklich als die Ansicht eines völlig
verkohlten Körpers bei einer Stromüberdosierung. In einigen Fällen war
der Gefangene noch Minuten nach dem ersten Stromschlag bei Bewusstsein,
weil die Strommenge unterschätzt wurde. Sie sind aber nicht mehr überlebensfähig,
das die inneren Organe völlig verkohlt sind. Manchmal wirken spätere
Stromstöße auch wiederbeleben auf das Herz, was ebenfalls für den Betreffenden
unheimlich schrecklich ist.
6.1.3. Giftspritze
(Abbild.
8) In den Staaten wird, obwohl sich die Gefangenen teilweise auch die
Art des Todes aussuchen können, fast ausschließlich die Giftspritze
verwendet, da diese das Opfer nicht entstellt. Sie wurde erst vor 20
Jahren in er USA eingeführt. Man wird dabei auf einer Liege festgeschnallt
und bekommt zuerst Mittel zur Beruhigung und gegen Krämpfe verabreicht.
Mehrer Ärzte setzten dann eine Spritze an, von denen aber nur eine das
Gift enthält. Der Bewusstseinsverlust tritt sofort nach dem Verteilen
des Giftes im Körper auf. Allerdings kommt es auch hier zu Zwischenfällen
bei falschem Einspritzen oder zu wenig Gift, was dazu führt, dass der
Tod viel langsamer auftritt. Das Opfer "zappelt dann wie ein Fisch".
Ebenfalls dagegen spricht, dass Ärzte, Schützer des Leben, bei der Hinrichtung
beteiligt sind.
6.1.4. Gaskammer
(Abbild.
9) Auch die durch Hitler bekannt gewordene Gaskammer wird in Amerika
noch vereinzelt eingesetzt. Noch immer wird das von den Narzis verwendete
Gas Zyklon B verwendet. Der Gefangene muss hier aber "mitspielen". Wenn
er die Luft anhält um sich gegen die Strafe aufzubäumen, wird der Leidensprozess
verlängert. Bei tiefem Einatmen erleidet der Verurteilte nach 2 Minuten
den Tod.
6.1.5. Erschießung
Von der, in vor allem in China eingesetzten, Erschießung gibt es verschiedene
Varianten. Die chinesische Justiz lässt die Gefangenen aus nächster
Nähe von einer einzelnen Person durchführen. Durch Kopfschuss soll der
Gefangene schnell das Bewusstsein verlieren. Oft wird das Hirn nicht
genau getroffen und weitere Schüsse sind notwendig. In anderen Ländern
werden dem Opfer die Augen verbunden. Mehrere Soldaten gehen in Stellung,
aber nur eines ist mit echter Munition geladen. So weis niemand, wer
den tötenden Schuss auslöst. Wird dabei das Herz nicht direkt getroffen,
verblutet das Opfer. Auch bei dieser Methode ist der Verurteilte nicht
mehr ansehnlich.
6.1.6. Enthauptung
Dieses gilt noch mehr für das Enthaupten, wo der Kopf vom Körper getrennt
wird. In islamischen Ländern wird nach dem Koran mit dem Schwert geköpft,
was dazu führen kann, dass der Verurteilte nicht gleich mit dem ersten
Schlag seinen Kopf verliert. Dieses Problem entfällt mit dem Fallbeil,
das in der Französischen Revolution eingesetzt wurde, heute aber nicht
mehr verwendet wird. Damals konnte mit einem Gerät alle 40 Sekunden
eine Person "abgefertigt" werden.
6.1.7. Steinigung
Die vor allem im Iran verwende Steinigung erhebt erst gar nicht den
Anspruch menschlich oder schicklich zu sein. Der Verurteilte wird bis
zur Gürtellinie eingegraben und dann mit kleinen Steinen beworfen bis
das Opfer verblutet. Auf das Werfen von großen Steinen wird vermieden
um einen frühen Bewusstseinsverlust zu vermeiden.
6.1.8. Kreuzigung
Die Kreuzigung ist glücklicherweise weltweit abgeschafft. Mit ihr kam
beispielsweise Jesus zu Tode. Das Kreuz wurde zum Symbol der christlichen
Kirche. Sie war extrem langandauernd, es kann über einen Tag dauern,
bis der Erstickungstod eintritt, da man immer noch Luft erhält, solange
der Körper seine eigene Last noch halten kann.
6.2. Auswirkungen auf Verurteilte
Die jahrelange Zeit des Wartens auf die Hinrichtung ist für die meisten
Gefangenen schrecklich. Sie leben in ihrer Zelle eingeengt mit der Vorstellung
an einem festgesetzten Tag getötet zu werden. Viele Gefangene malen
sich die Hinrichtung aus und erleben sie teilweise in Albträumen mit
allen Einzelheiten. Sie überlegen auch, was ihr Tod für Gefühle bei
ihren Angehörigen und denen des Opfers hervorrufen wird. Sie fragen
sich, wie sie sich auf dem Weg zum Hinrichtungsraum verhalten sollen,
ob und wie sie sich bei den Angehörigen entschuldigen sollen oder was
ihre letzten Worte sein werden. Bei vielen Gefangene führt dass Wissen
des bevorstehenden Todes zu Realitätsverlust, schweren Depressionen
und Selbstmordversuchen. Teilweise haben die Gefangenen immer den Raum
vor Augen in dem sie getötet werden. All diese Veränderungen führen
vor dem Tod schon zu einem Tod der Persönlichkeit.
6.3. Ritual der Todesstrafe
Vor der Vollstreckung setzt einregelrechtes Ritual ein. In Florida werden
die Gefangenen vier Wochen vor der Hinrichtung in eine Zelle in der
Nähe des Hinrichtungsraumes gebracht und ,um einen Selbstmord zu verhindern,
rund um die Uhr bewacht. Ist die Hinrichtung um 7 Uhr angesetzt, bekommen
die Verurteilten um 4:30 Uhr ihre letzte Mahlzeit. Zwischen 5 und 6
Uhr wird bei Vollstreckung durch den Stromstuhl das rechte Bein und
der Kopf des Gefangenen rasiert um sie Kabel später anlegen zu können.
Bis zur letzten Minute kann ein Aufschub gewährt werden, was dazu führt,
dass einige Gefangene diese Prozedur mehrmals durchlaufen müssen. Bei
der Durchführung tragen die Opfer speziell zugeschneiderte Kleidung.
Die Vollstreckung findet immer vor Augen einiger ziviler Zeugen statt,
die danach der Presse vom Verlauf berichten können. Ihnen ist der Schreck
oft ins Gesicht geschrieben. In anderen Ländern gibt es sogar öffentliche
Rituale, bei denen die Verurteilten ständig vor den Augen tausender
leiden müssen. Personen, welche die Hingerichteten jahrelang gekannt
haben, wie Gefängniswärter stehen oft unter schwerem Schock. Priester
und Ärzte hoffen nicht zur Anwesenheit bei einer Vollstreckung aufgefordert
zu werden. In den Sicherheitstrakten tritt schon Tage vor der Hinrichtung
eine merkwürdige und beängstigende Stille ein.
7. Zukunft der Todesstrafe
Es ist mittelfristig nicht damit zu rechnen, dass die Vereinigten Staaten
die Todesstrafe abschafft. Auch da die Zahl der Getöteten immer weiter
ansteigt. Die Abneigung gegenüber dieser Strafe der Bevölkerung ist
im Moment leider nicht groß genug. In der Europäischen Union ist die
Todesstrafe verboten, im Deutschen Grundgesetz steht lediglich "Die
Todesstrafe in Deutschland ist abgeschafft". Die Türkei, in der die
Todesstrafe theoretisch noch besteht, wird diese abschaffen müssen um
der EU beizutreten. Es ist in diesem islamischen Staat aber üblich,
dass man die Todesurteile nach 4-6 Jahren aufhebt. Es ist aber zu hoffen,
dass weiterhin immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen. Die positive
Entwicklung ist auf den Druck der Länder zurückzuführen, in denen die
Todesstrafe abgeschafft ist, aber auch auf die Bevölkerung, die sich
besonnen hat. Ebenfalls einen großen Teil trägt die Menschenrechtsorganisation
amnesty international zur Abschaffung der Todesstrafe bei, die immer
wieder auf Fälle von Menschenrechtsverletzung, z.B. auch durch die Todesstrafe
aufmerksam macht.
8. Erneute Abstimmung zur Todesstrafe
[Anmerkung: An dieser Stelle wurde versucht festzustellen
inwieweit der Vortrag das Meinungsbild in der Klasse zu ändern vermochte]
Dafür:
- Veränderung gegen über erster Abstimmung:
Dagegen:
- Veränderung gegen über erster Abstimmung:
Enthaltungen:
- Veränderung gegen über erster Abstimmung:
9. Quellenangaben
Zu 2.: todesstrafe-usa.de
Zu 3.: todesstrafe-usa.de und geocitys.com/todesstrafe_at
Zu 6.: fly.to/airport und todesstrafe.de
Grafiken und Bilder: amnesty international und todesstrafe-usa.de und
geocitys.com/todesstrafe_at
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